Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Pfeifer Haus und dem Kunden. Für Verbrauchergeschäfte nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten diese Bedingungen nur insofern, als sie nicht dem Gesetz widersprechen.

2. Abweichende Bedingungen

Sofern es sich beim zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in formschriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

3. Kostenvoranschläge

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts Anderes vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt ist bei Auftragserteilung in der Auftragssumme enthalten. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

4. Rücktritt

Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die geschäftliche Verbindung nicht von ihm selbst angebahnt wurde, eine Vertragsbesprechung nicht vorausgegangen ist oder der Kunde seine Vertragserklärung weder in dem, vom Unternehmen für seine geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räume noch auf einem Messestand abgegeben hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden, wobei diese Frist mit Ausfolgung des Auftragscheines zu laufen beginnt.Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

5. Stornogebühren

Bei einem Storno des Kunden ist die Firma Pfeifer Haus berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der Auftragssumme. Bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten ist die Firma Pfeifer Haus berechtigt, 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

6. Preisänderungen

Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ab Betrieb ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten, bei Konsumenten inklusive Mehrwertsteuer. Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragsnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verhindern, ist der Auftragnehmer berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrecht erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrücklich ausgehandelt.

7. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist diese zu beheben. Geringfügige Abweichungen bei Naturmaterialien (Holz) und Abweichungen bei Farbtönen stellen keinen Mangel dar.

8. MaSSangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist und sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat die Firma Pfeifer Haus den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin anfallenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung ist die Firma Pfeifer Haus erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Aufstellen allenfalls erforderlicher Gerüste und eventueller Mauerarbeiten sind vom Kunden beizustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Der Zimmerer ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse sind durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

10. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Firma Pfeifer Haus. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Pfeifer Haus. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist die Firma Pfeifer Haus jedenfalls, auch wenn es sich um kein Werk nach Urheberrechtsgesetz zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr, wie sie bei Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes in der Höhe von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten berechtigt.

11. Verkehr mit Behörden und Dritten

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

12. Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz der Fa. Pfeiferhaus.

13. Versendung

Falls eine Lieferung “ ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Die Firma Pfeifer Haus hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.

14. Liefertermine, Annahmeverzug

Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die angegebenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z. B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preis und Lasten des Kunden; dies gilt auch bei Teillieferungen.

15. Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

16. Lieferverzug

Wird ein vereinbarter Liefertermin von der Firma Pfeifer Haus um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde der Firma Pfeifer Haus eine angemessene Nachfrist von zumindest zwei Wochen zu setzen.
Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.

17. Gefahrenübergang

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferung ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fälle mit Annahmeverzug im Sinne des Punktes 14.

18. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Pfeifer Haus . Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Pfeifer Haus berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

19. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung der Firma Pfeifer Haus untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind der Firma Pfeifer Haus sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und die Firma Pfeifer Haus schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

20. Versicherung von Vorbehaltseigentum

Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag von über EUR 7000,- und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an die Firma Pfeifer Haus abgetreten.

21. Zahlungsverweigerung

Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn die Firma Pfeifer Haus die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber die Fa. Firma Pfeifer Haus eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesem Fall die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teil des Rechnungsbetrages.

22. Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich, bar ohne Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarungen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichen wird die Forderung der Firma Pfeifer Haus erst mit deren Einlösung getilgt, gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Aufträgen mit Bauträgern ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.

23. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seiner vertraglichen Verpflichtung an die Firma Pfeifer Haus, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

24. Verzugszinsen

Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die Firma Pfeifer Haus anlaufenden Kreditspesen – vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfällig darüber hinausgehenden Schadens – ein Zinssatz von 8 % über den jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Im Verbrauchergeschäft liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozent. Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für vertragsgemäßen Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 % p. a. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt davon unberührt.

25. Terminverlust

Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn die Firma Pfeifer Haus ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist, sowie die Firma Pfeifer Haus den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindesten zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

26. Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Pfeifer Haus nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

27. Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften geltend die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften geltend folgende Abweichungen: Die Ware bzw. das Werk ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung bzw. Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung nach Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ebenso erlöschen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, wenn die vom Mangel betroffenen Teile vom Kunden bzw. einem Dritten verändert wurden. Die Gewährleistungsfirst beträgt 6 Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunden zu beweisen. Die Firma Pfeifer Haus hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache. Regressansprüche nach § 933 b ABGB werden ausgeschlossen.

28. VerschleiSSteile

Verschleißteile haben nur die, dem jeweilige Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

29. Haftung für Schäden

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Bei Verbrauchergeschäften gilt es nicht für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Bei allen anderen als Verbrauchergeschäften wird die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung und Lieferung. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz geltend auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

30. Holzarten

Zimmererarbeiten sind in Fichte, Tanne oder Lärche zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden.

31. Produkthaftung

Produkthaftungsansprüche die aus anderen Bestimmungen aus dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Allfällige Regeressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinne PHG gegen uns richten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Firma Pfeifer Haus verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

32. Adressänderungen

Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlungen trägt der säumige Teil.

33. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Voitsberg vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese für Klagen unseres Unternehmens gegen der Verbraucher nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

34. Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.